Offener Brief an den Deutschen Bundestag: 
Absolute Vertraulichkeit in der medizinischen und psychotherapeutischen Behandlung

An die Mitglieder des Deutschen Bundestages,
insbesondere die Mitglieder des Innenausschusses und des Ausschusses für Recht
und Verbraucherschutz

Sehr geehrte Frau Bundestagspräsidentin, sehr geehrte Abgeordnete des Deutschen Bundestages


wir wenden uns als Ärztinnen und Ärzte aus Klinik und Praxis mit der Bitte an Sie, die
Stellungnahmen der Bundesärztekammer (BÄK), der Kassenärztlichen Bundesvereinigung
(KBV) sowie der Bundespsychotherapeutenkammer (BPtK) und der psychiatrisch-psychotherapeutischen
Fachgesellschaften DGPPN, DGKJP und DGPM zum
Referentenentwurf eines Gesetzes zur Reform des Nachrichtendienstrechts im weiteren
parlamentarischen Verfahren zu berücksichtigen und umzusetzen.


Eine gute medizinische und therapeutische Behandlung setzt voraus, dass Patientinnen und
Patienten ihren Ärztinnen und Ärzten sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
auch höchstpersönliche Informationen anvertrauen können. Diese sind regelmäßig und immer
wieder auch unvorhergesehen Gegenstand ärztlicher und therapeutischer Beratung und
Behandlung. Das Berufsgeheimnis schützt einen zentralen Bereich der Privat- und
Intimsphäre unserer Patientinnen und Patienten. Es ist Grundlage für das notwendige
Vertrauen in die medizinische Behandlung und dafür, dass Menschen gerade auch in
psychischen Ausnahmesituationen ärztliche und therapeutische Hilfe suchen. Wird dieses
besondere Vertrauensverhältnis erschüttert, gefährdet dies die Gesundheitsversorgung.
In den Ihnen beigefügten Stellungnahmen wird deshalb gefordert, Ärztinnen und Ärzte sowie
andere Heilberufe in den Kreis der absolut geschützten Berufsgeheimnisträger aufzunehmen
und sie umfassend vor nachrichtendienstlicher Überwachung zu schützen – einschließlich
technischer und IT-gestützter Maßnahmen.


Diesen Forderungen schließen wir uns ausdrücklich an. Die Ärzteschaft hat zudem schon in
den vergangenen Jahren auf die Notwendigkeit eines stärkeren Schutzes des Arztes als
Berufsgeheimnisträger hingewiesen.
Wir meinen, die ärztliche und psychotherapeutische Vertraulichkeitsbeziehung muss
genauso einem absoluten Schutz unterliegen wie andere Berufsgeheimnisse auch.


Wir bitten Sie daher,
● Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
vollumfänglich in den absoluten Schutzbereich aufzunehmen, die ärztliche und
psychotherapeutische Vertraulichkeitsbeziehung gleichwertig zu anderen in der
BT-Drs. 21/7868 genannten Berufsgeheimnisträgern abzusichern und den
Vertraulichkeitsschutz nicht erst einer Abwägung zu überlassen,
● das ärztliche und psychotherapeutische Patientengeheimnis auch vor
technischen und IT-gestützten nachrichtendienstlichen Maßnahmen umfassend
zu schützen


Mit freundlichen Grüßen,


Die unterzeichnenden Organisationen, Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten aus Klinik und Praxis


24. September 2026

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